Satzung des BMW Club Weiß Blau Berlin
Satzung
Der Club führt den Namen "BMW Club Weiß Blau Berlin". Der Sitz des Clubs ist Berlin. Die Tätigkeit des Clubs ist nicht auf Gewinn gerechnet und verfolgt keine Wirtschaftlichen Ziele. Der Club wird Mitglied im "BMW Club Deutschland e.V.". Es wird eine enge Zusammenarbeit mit dem "BMW Club Deutschland e.V." und allen BMW Gemeinschaften im In- und Ausland, mit der Bayrischen Motorenwerke AG, mit autorisierten Vertragshändlern und Firmen der Zubehörindustrie angestrebt. Die gemeinsame Freizeitgestaltung wird durch Veranstaltungen aller Art für alle Altersklassen Bestandteil des Clublebens sein.
Zweck des Clubs
- Teilnahme der Mitglieder an motorsportlichen Wettbewerben.
- Trainings gemäß den wettbewerblichen Richtlinien.
- Erfahrungsaustauschin allen technischen, kraftfahrzeugwirtschaftlichen
und touristischen
Belangen sowie Pflege und Erhaltung von Typen der älteren BMW-Generation. - Teilnahme der Mitglieder an Fahrertrainings zur Förderung der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung.
Zweck des Clubs ist die Förderung des Motorsports. Allen an Kraftfahrzeug interessierten soll die Möglichkeit gegeben werden, auf unpolitischer und überkonfessioneller Basis den Motorsport auszuüben. Dieser Zweck wird erreicht durch:
Oberstes Gebot für alle Mitglieder ist die gegenseitige Rücksichtnahme im öffentlichen Straßenverkehr.
1. Artikel: Mitgliedschaft
- Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, ein gültigen Führerschein besitzt und ein auf sich zugelassenen BMW hat, kann Mitglied im "BMW Club Weiß Blau Berlin" werden.
- Es muß ein schriftlicher Aufnahmeantrag gestellt werden, über den in einem Clubabend durch die anwesenden Mitglieder abgestimmt werden muß. Vorraussetzung für die Aufnahme ist die einfache Mehrheit der Anwesenden.
- Um dem äußerlichen Erscheinungsbild und dem Image des Clubs gerecht zu werden, verpflichtet sich jedes Clubmitglied, sein Fahrzeug in gutem optischen und technischen Zustand zu halten.
- Als Erstausstattung erhält jedes Clubmitglied je einen Clubaufkleber, Clubshirt sowie eine Clubsatzung. Die Befestigungspunkte der Aufkleber sind beim Vorstand zu erfragen.
- Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern erfolgt nur durch Abstimmung der aktiven Mitglieder. Hierzu ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Es müssen aber mindestens 50% aller abstimmungsberechtigten Mitglieder anwesend sein. Ehrenmitglieder sind passive Mitglieder. Mitglieder, die durch außergewöhnliche Umstände nicht aktiv mitwirken können, sind ruhende Mitglieder.
- Die entgültige Aufnahme bleibt dem Vorsitzenden vorbehalten.
2. Artikel: Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Beendigung der Mitgliedschaft hat durch eine schriftliche Kündigung zu erfolgen, die an die Vorsitzenden gerichtet ist. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Ablauf des 31.dezembers des laufenden Kalenderjahr.
- Nach Abstimmung des Vorstandes können einzelne Mitglieder bei clubschädigendem Verhalten fristlos ausgeschlossen werden. Einzelfälle können wie unter Artikel 1 Pkt. 5 abgestimmt werden.
- Die Mitgliedschaft erlischt sofort, wenn die Voraussetzungen gemäß Artikel 1 Pkt 1 nicht mehr gegeben sind.
- Die ausgeschiedenen Mitglieder verpflichten sich, sämtliche Clubgegenstände,
die u.a. auch zur Identifikation und Zugehörigkeit zum "BMW Club
Weiß Blau Berlin" und "BMW Club Deutschland e.V." dienen,
ersatzlos zurückzugeben.
3. Artikel: Beiträge, Finanzen
- Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, unaufgefordert zum 15. jeden Monats
den Mitgliedsbeitrag in Bar an den Kassenwart zu zahlen. Bei Ausbleiben der
Barzahlung an den Club tritt automatisch Artikel 2 Pkt. 2 in Kraft.
- Der vorläufige Clubbeitrag beträgt monatlich 11,- Euro.
- Bei Eintritt in den Club ist eine Aufnahmegebühr von 60,- Euro zu zahlen
dadurch entfällt aber der erste monatliche Beitrag!
- Bereits gezahlte Beiträge werden bei Beendigung der Mitgliedschaft
nicht erstattet.
- Ehrenmitglieder sind nicht zur Beitragszahlung verpflichtet.
- Die Höhe der Beiträge und evtl. Aufnahmegebühren werden auf
einer jährlichen Hauptversammlung für das Folgejahr festgesetzt.
- Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsfähigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Clubs.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
- Aufwendungen, die im Auftrag des Clubs anfallen, können nach vorheriger
Absprache mit dem Vorsitzenden und dem Kassenwart rückerstattet werden.
Voraussetzung für die Rückerstattung ist die Vorlage sämtlicher
Belege und Rechnungen.
- Nach Auflösung des Clubs werden die finanziellen Mittel, nach Abzug
aller Verpflichtungen, an eine wohltätige Einrichtung (z.b. Rotes Kreuz)
gespendet !
4. Artikel: Vorstand des Clubs
- Der Vorstand des Clubs setzt sich wie folgt zusammen:
- 1 Vorsitzender
- 1 Stellvertretender Vorsitzender
- 1 Kassenwart
- 1 Schriftführer
- Bei Ausfall der Mitglieder der Ämter 1 und 2, wählen die übrigen
aus ihren Reihen vorübergehend einen Stellvertreter. Fällt ein Mitglied
des Vorstandes für längere Zeit ( z.B. durch Krankheit ) oder für
immer ( z.B. durch Kündigung ) aus, findet eine vorgezogene Neuwahl des
ausgefallenen Amtes statt.
- Sollte ein Vorstandsmitglied sein Amt niederlegen, wird dieses von den Mitgliedern neu gewählt.
4a. Artikel: Aufgaben der Vorstandvorsitzenden
- Der Vorstandsvorsitzende und dessen Stellvertreter vertreten gerichtlich
und außergerichtlich den Club, wobei jeder von ihnen Einzelvertretungsbefugnis
hat.
- Gemeinsam sind sie für die Organisation und Koordination der Aktivitäten
zuständig.
- Der Vorsitzende, stellvertretend Vorsitzende und der Kassenwart haben jeweils
Zugang zur Clubkasse.
- Für die Clubabende hat der Vorsitzende die Tagesordnung zu erstellen
und die Zusammenkunft zu leiten.
4b. Artikel:Aufgaben des Kassenwartes
- Der Kassenwart hat das Kassenbuch und die Clubkasse zu verwalten und muß
zur Jahreshauptversammlung einen Kassenbericht vorlegen.
- Der Kassenwart hat jedem Mitglied Auskunft über die von ihm zuletzt
gezahlten Beiträge zu geben.
- Bei längerer Abwesenheit übergibt der Kassenwart das Kassenbuch
an die Vorsitzenden.
- Der Kassenwart hat Zugang zur Clubkasse.
4c. Artikel: Aufgaben des Schriftführers
- Der Schriftführer hat je nach Bedarf bei jedem Clubabend bzw. auf jeder
Jahresversammlung Protokoll zu führen. ( Als Protokoll dient auch die
Tagesordnung, welche vom Vorsitzenden erstellt wird. )
- Jedem Mitglied, das bei einem Clubabend oder der Jahresversammlung nicht
anwesend war, ist Einsichtnahme in das Protokoll zu gewähren.
- Bei Nichtanwesenheit des Schriftführers wird von einem Vorstandsmitglied
das Protokoll geführt.
5. Artikel: Versammlungen und Beschlüsse
Da der Vorstand aus 4 Mitgliedern besteht, ist die Stimme des 1. Vorsitzenden ausschlaggebend und zählt somit doppelt.
Jahreshauptversammlung
- Die Jahreshauptversammlung findet im November des Kalenderjahres statt. Die Einladung an die Mitglieder erfolgt hierzu schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
- Alle Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich bei den Vorsitzenden vorliegen. Die entgültige Vorlage der Anträge zur Jahreshauptversammlung bleibt den Vorsitzenden vorbehalten.
- Die Vorstandsmitglieder haben ihren Jahresbericht vorzutragen und schriftlich vorzulegen.
- Wahl der Kassenprüfer.
- Beitragsfestsetzung für das Folgejahr.
- Beschlußfassung über die vorgelegten Anträge.
Außerordentliche Versammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Gesamten Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Clubs es erfordert oder wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe Verlangen.
Beschlüsse
- Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen (Protokoll) und vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Schriftführer abzuzeichnen.
- Bei Satzungsänderungen und Änderung des Clubzwecks, sind die §§33 Pkt. 1 und 71 Pkt. 1. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beachten.
- Über die Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
5a. Artikel Kassenprüfung
Die Jahreshauptversammlung wählt jedes Jahr aus seinen Reihen zwei Finanzprüfer, die nicht zum Vorstand gehören. Die Finanzprüfer müssen bei Neuwahl und Übergabe an einen neuen Kassenwart, ebenso bei der Jahreshauptversammlung eine Kassenprüfung vornehmen. Gegebenenfalls sind bei Unklarheiten über das Kassenbuch und Clubkasse spontane Stichproben vorzunehmen. Der Befund der Kassenprüfer ist schriftlich in einem Kurzbericht festzuhalten, abzuzeichnen und unverzüglich dem Vorsitzenden zu übergeben.
6. Artikel Clubabend
- Clubabende finden mindestens einmal im Monat statt. Den Termin legt der Vorstand fest.
- Der Clubabend wird vom Vorsitzenden geleitet, indem dieser die Tagesordnungspunkte den Mitgliedern unterbreitet.
7 Artikel Veranstaltungen
- Pünktlichkeit wird beim Treff vorausgesetzt, d.h. es wird max. 15 Minuten auf die Teilnahme gewartet.
- Bei Teilnahme an Veranstaltungen, wie z.B. Geschicklichkeitsslalom, Turnieren
oder Orientierungsfahrten, sind das Nenngeld und die Buchungsgebühren
für die Unterkunft im Voraus zu entrichten. Bei Nichtteilnahme eines
Mitgliedes an einer Veranstaltung muß rechtzeitig abgesagt werden, da
es nicht immer gewährleistet ist, daß das bereits gezahlt Teilnahmegeld
zurückerstattet werden kann.
- Auf derartigen Veranstaltungen wird der "BMW Club Weiß Blau Berlin"
in Clubkleidung erscheinen, um eine einheitliche Identität nach außen
zu repräsentieren.
8. Artikel Auflösung
Die Auflösung des Clubs kann nur während einer Hauptversammlung erfolgen, bei der 75% der Mitglieder anwesend sein müssen. Die Auflösung wird von den Vorsitzenden vorgeschlagen und zwei Drittel der anwesenden Mitglieder müssen für die Auflösung stimmen. Hierzu siehe auch Artikel 3 Pkt, 10.
9. Artikel Satzungseinrichtung
Die erste und Ursatzung wurde in der 2. Gründerversammlung der Vorsitzenden am 07.04.2000 in Berlin eingerichtet.
